Die krankheitsbedingte Kündigung im Licht der neuen Rechtsprechung des BAG und des EuGH

Informationen:

Seminarnummer:
15564
Referent(en):
Dr. Anja Euler
Ort/Anschrift:
Online-Seminar
Kategorien:
Online-Seminar
Geeignet für Fachanwalt:
Arbeitsrecht - 2,5 Std.
Termine:
20.02.2025 09:00 Uhr  – 11:45 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Preis -Mitglieder Anwaltsverein Karlsruhe e. V./Mitglieder des DAV):
117,81 € inkl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
235,62 € inkl. USt.

Beschreibung

Referentin:    Dr. Anja Katharina Euler, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dozentin und Mitautorin mehrerer Fachbücher zum Arbeitsrecht. Dazu gehören u.a. der „neue Kommentar zum gesamten Arbeitsrecht“ und „das arbeitsrechtliche Mandat“. Sie ist seit 2008 Lehrbeauftragte an der Universität Konstanz im Fachbereich Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit. Seit Anfang 2000 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen, berät mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, v. a. berät und vertritt Sie Ihre Mandanten bundesweit in den Schnittstellenbereichen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.

 Das Seminar vermittelt die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes.

Die besondere Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Kündigung wird aufgezeigt. Krankheitsbedingte Kündigungen sind ohne die ordnungsgemäße Durchführung eines betrieblichen Eingliederungs-managements nicht mehr denkbar. Aufgrund der Vielzahl der Entscheidungen des BAG sind Fallstricke in der anwaltlichen Beratung für eine optimale Vertretung zu beachten. Dargestellt werden die Fallgruppen Langzeiterkrankung, häufig kurzzeitige Erkrankungen, sowie krankheitsbedingte Kündigungen in Fällen der Schwerbehinderung und des tariflichen Sonderkündigungsschutzes. Abgerundet wird das Seminar durch die neue Rechtsprechung des EuGH zur – krankheitsbedingten - Kündigung behinderter Menschen als mittelbare Diskriminierung wegen der Behinderung. Hier zeichnet sich eine deutliche Tendenz ab, die sich auf die nationale Rechtsprechung auswirkt.

Die TeilnehmerInnen erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO (2,5 Zeitstunden) für die Fachanwaltschaft Arbeitsrecht. Der Seminarbeitrag beträgt 99,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe bzw. des DAV, sowie 75,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und für Nichtmitglieder 198,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Eine Anleitung für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie die Login-Daten erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail. Wir verwenden für unsere Online-Seminare das webbasierte Video Conferencing System alfaview. Für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren benötigen Sie einen internetfähigen PC/Laptop mit Kopfhörer und Kamera. Letztere ist auch für die Präsenzkontrolle und damit für die Erteilung der Teilnahmebescheinigung unverzichtbar.

Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag und werden nur dann vorab benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbeitrag zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung. Absagen bitte per Telefax an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereins Karlsruhe e. V. Telefax: 0721/9204929 oder per E-Mail: mail@anwaltsverein-karlsruhe.de

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