Anwaltsverein Karlsruhe e.V.
Weinbrennerstr. 52
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20.04.2023 | 14:00 Uhr – 16:45 Uhr |
Referent: Matthias Mohn studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und Aix-en-Provence. Sein Referendariat absolvierte er in Freiburg und Brüssel. Seit 2004 ist er als Richter in der Arbeitsgerichtbarkeit Baden-Württemberg tätig. Nach Stationen in Stuttgart und Karlsruhe ist er seit 2008 beim ArbG Freiburg tätig. 2018/2019 erfolgte die Abordnung an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts verfügt er über langjährige Vortragserfahrung.
Inhalt: Der Referent wird einige interessante Probleme und Entscheidungen aus dem Bereich des Beschäftigtendatenschutzes vorstellen und vertieft behandeln. Dazu zählt auch der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO. Der Inhalt des Seminars ist aber nicht identisch mit dem Vortrag beim Abend im Arbeitsgericht am 22.09.2022.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO (2,5 Zeitstunden). Der Seminarbeitrag beträgt 99,00 zzgl. Umsatzsteuer für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe bzw. des DAV, sowie 45,00 zzgl. Umsatzsteuer für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und für Nichtmitglieder 198,00 zzgl. Umsatzsteuer. Eine Anleitung für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie die Login-Daten erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail. Wir verwenden für unsere Online-Seminare das webbasierte Video Conferencing System alfaview. Für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren benötigen Sie einen internetfähigen PC/Laptop mit Kopfhörer und Kamera. Letztere ist auch für die Präsenzkontrolle und damit für die Erteilung der Teilnahmebescheinigung unverzichtbar.
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung den unten angefügten Anmeldeabschnitt. Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag und werden nur dann vorab benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbeitrag zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung. Absagen bitte per Telefax an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereins Karlsruhe e. V. Telefax: 0721/9204929 oder per E-Mail: mail@anwaltsverein-karlsruhe.de