Anwaltsverein Karlsruhe e.V.
Weinbrennerstr. 52
76135 Karlsruhe, Deutschland
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04.03.2025 | 09:00 Uhr |
Zum Referenten: Michael Drasdo Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Studium der Rechtswissenschaften in Köln und Studium der Betriebswissenschaften in Düsseldorf, seit 1987 als Rechtsanwalt tätig; Gründungsmitglied des Verbandes der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein; Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein; Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein; Verfasser und (Mit-) Herausgeber zahlreicher Bücher und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, sowie Autor eines Kommentars zur Makler- und Bauträgerverordnung und eines Kommentars zum Teilzeit-Wohnrechtsgesetz; Mitherausgeber des Handbuchs zum Wohnungseigentumsrechte (Bärmann/Seuß); Mitautor im Kommentar Stöber zum ZVG; Mitautor in zahlreichen Fachbüchern
Es erfolgt eine Darstellung der Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht und den betroffenen Nebengebieten im Zeitraum 2024 und 2025 sowohl der Entscheidungen des BGH als auch der wichtigsten Entscheidungen der Instanzgerichte, jeweils gegliedert nach Sachgebieten.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO (2,5 Zeitstunden). Der Seminarbeitrag beträgt 99,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe bzw. des DAV, sowie 45,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und für Nichtmitglieder 198,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Eine Anleitung für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie die Login-Daten erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail. Wir verwenden für unsere Online-Seminare das webbasierte Video Conferencing System alfaview. Für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren benötigen Sie einen internetfähigen PC/Laptop mit Kopfhörer und Kamera. Letztere ist auch für die Präsenzkontrolle und damit für die Erteilung der Teilnahmebescheinigung unverzichtbar.
Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag und werden nur dann vorab benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbeitrag zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung. Absagen bitte per Telefax an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereins Karlsruhe e. V. Telefax: 0721/9204929 oder per E-Mail: mail@anwaltsverein-karlsruhe.de