Annahmeverzug (ein unterschätztes Thema)

Informationen:

Seminarnummer:
15566
Referent(en):
Dr. Esko Horn
Ort/Anschrift:
Online-Seminar
Kategorien:
Online-Seminar
Geeignet für Fachanwalt:
Arbeitsrecht - 2,5 Std.
Termine:
09.04.2025 09:00 Uhr  – 11:45 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Preis -Mitglieder Anwaltsverein Karlsruhe e. V./Mitglieder des DAV):
117,81 € inkl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
235,62 € inkl. USt.

Beschreibung

Zum Referenten: Dr. Esko Horn Präsident des Arbeitsgerichts Hamburg

Herr Dr. Horn war mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig. Zugleich war er Repetitor beim juristischen Repetitorium Alpmann & Schmidt in Münster.. Dort überarbeitete er mehrere zentrale Skripten und war für den Bereich Arbeitsrecht zuständig. Später war er im Arbeitgeberverband der iGz Justitiar, bevor er im Jahre 2004 in die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Hamburg wechselte. 2013 war Dr. Horn am Justizsenat abgeordnet und vertrat damit die Freie und Hansestadt Hamburg, insbesondere auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren als Parteivertreter. Herr Dr. Esko Horn wurde zum 1.11.2013 zum Vizepräsidenten des Arbeitsgerichts Hamburg ernannt. Im August 2017 wurde er zum Präsidenten des Arbeitsgerichts Hamburg ernannt.

Themenbeschreibung

In tiefes Erstaunen versetzt den Dozenten fast täglich, dass beim Annahmeverzug zahlreiche Tatbestandsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des Examens vermutlich genannt werden konnten, zwischenzeitlich aber im Zustand tiefer Entspannung wieder vergessen wurden. Dies führt nicht selten dazu, dass Parteien im Rahmen von Prozessen viel dichter an der Straftat des § 266a StGB (ja, nachlesen!) segeln, als ihnen lieb sein sollte. 

Daneben gibt es seit einigen Monaten eine deutliche Tendenz im Rahmen des Annahmeverzuges, den böswillig unterlassenen Zwischenverdienst als neue Baustelle nicht mehr zu entdecken, sondern auszubauen. Außerdem ist der Dozent entschlossen, allen Hörerinnen und Hörern § 11 KSchG als Spezialnorm nahezubringen und den Unterschied zwischen Schadensersatz und Annahmeverzug als unterschiedliche Streitgegenstände bewusst zu machen.

Die TeilnehmerInnen erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO (2,5 Zeitstunden) für die Fachanwaltschaft Arbeitsrecht. Der Seminarbeitrag beträgt 99,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe bzw. des DAV, sowie 75,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und für Nichtmitglieder 198,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Eine Anleitung für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie die Login-Daten erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail. Wir verwenden für unsere Online-Seminare das webbasierte Video Conferencing System alfaview. Für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren benötigen Sie einen internetfähigen PC/Laptop mit Kopfhörer und Kamera. Letztere ist auch für die Präsenzkontrolle und damit für die Erteilung der Teilnahmebescheinigung unverzichtbar.

Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag und werden nur dann vorab benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbeitrag zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung. Absagen bitte per Telefax an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereins Karlsruhe e. V. Telefax: 0721/9204929 oder per E-Mail: mail@anwaltsverein-karlsruhe.de

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