Anwaltsverein Karlsruhe e.V.
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12.06.2024 | 15:00 Uhr – 17:45 Uhr |
Referent: Michael Drasdo Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Studium der Rechtswissenschaften in Köln und Düsseldorf, Studium der Betriebswissenschaften in Düsseldorf, seit 1987 als Rechtsanwalt tätig; Beiratsmitglied im Haus- und Grundbesitzerverein für die Stadt und den Kreis Neuss; Gründungsmitglied des Verbandes der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein; Verfasser und (Mit-) Herausgeber zahlreicher Bücher und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, sowie Autor eines Kommentars zur Makler- und Bauträgerverordnung und zum Teilzeit-Wohnrechtsgesetz;
Gegenstand des Seminars sind Aspekte, die die Wohnungserbbaurechtsgemeinschaften, die in letzter Zeit wegen der bestehenden Wohnungsknappheit und hoher Baukosten vermehrt begründet werden betreffen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Zahlung der Erbbauzinsen durch die Gemeinschaft der Wohnungserbbauberechtigten, die Folgen der Beendigung des Wohnungserbbaurechts und die Folgen des Grundstückserwerbs durch die Wohnungserbbaurechtsgemeinschaft.
· § 15 WEG – Mühen und Aufgaben des Verwalters
· Aspekte zum Wohnungserbbaurecht
· Verwaltervergütung bei Änderung der Sondereigentumseinheiten
· Die Beschwer im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO (2,5 Zeitstunden). Der Seminarbeitrag beträgt 99,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe bzw. des DAV, sowie 45,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und für Nichtmitglieder 198,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Eine Anleitung für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie die Login-Daten erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail. Wir verwenden für unsere Online-Seminare das webbasierte Video Conferencing System alfaview. Für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren benötigen Sie einen internetfähigen PC/Laptop mit Kopfhörer und Kamera. Letztere ist auch für die Präsenzkontrolle und damit für die Erteilung der Teilnahmebescheinigung unverzichtbar.
Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag und werden nur dann vorab benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbeitrag zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung. Absagen bitte per Telefax an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereins Karlsruhe e. V. Telefax: 0721/9204929 oder per E-Mail: mail@anwaltsverein-karlsruhe.de