Anwaltsverein Karlsruhe e.V.
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24.04.2024 | 09:00 Uhr – 11:45 Uhr |
Zum Referenten: Wolfgang Dötsch Richter am Oberlandesgericht Köln Seine Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften und Fachbüchern, u. a. war und ist er Mitautor in diversen Fachbüchern sowie Mitglied des Redaktionsbeirats der „Zeitschrift für Miet- und Raumrecht“ und ständiger Mitarbeiter u.a. im „Mietrechtsberater“, der „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „IMR Immobilien- und Mietrecht“ sowie des juris-Praxisreports. Daneben ist Herr Dötsch in der Richter-, Verwalter-, Beirats- und Anwaltsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft."
Das Seminar stellt zunächst aktuelle Rechtsprechung zu Fragen der WEG-Finanzverfassung vor und diskutiert u.a. die möglichen Folgen der "Abrechnungs-Korrektur-Pflicht" aus BGH v. 16.6.2023 – V ZR 251/21 im Bereich baulicher Veränderungen mit Blick auf Bau- & Kosten-Doppelbeschlüsse. Schwerpunkt ist ansonsten dieses Jahr die Rolle der HeizKV in der WEG-Finanzverfassung. Typische Fallbeispiele aus der Praxis werden - allesamt schon kraft Natur der Sache eher frohsinnsmindernd - vorgestellt und mögliche Ansatzpunkte für Anfechtungsklagen gegen § 28 Abs. 2 WEG-Beschlüsse erörtert in diesem Bereich, den viee Verwalter und auch Anwälte eher nicht so recht auf dem Schirm zu haben scheinen."
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO (2,5 Zeitstunden). Der Seminarbeitrag beträgt 99,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe bzw. des DAV, sowie 45,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und für Nichtmitglieder 198,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Eine Anleitung für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie die Login-Daten erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail. Wir verwenden für unsere Online-Seminare das webbasierte Video Conferencing System alfaview. Für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren benötigen Sie einen internetfähigen PC/Laptop mit Kopfhörer und Kamera. Letztere ist auch für die Präsenzkontrolle und damit für die Erteilung der Teilnahmebescheinigung unverzichtbar.
Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag und werden nur dann vorab benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbeitrag zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung. Absagen bitte per Telefax an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereins Karlsruhe e. V. Telefax: 0721/9204929 oder per E-Mail: mail@anwaltsverein-karlsruhe.de