Anzeigepflichtverletzung und ihre Folgen - Aktuelle Rechtsprechung

Informationen:

Seminarnummer:
15342
Referent(en):
Georg Armin Robak
Ort/Anschrift:
Online-Seminar
Kategorien:
Online-Seminar
Geeignet für Fachanwalt:
Versicherungsrecht - 2,5 Std.
Termine:
08.10.2024 14:00 Uhr  – 16:45 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Preis -Mitglieder Anwaltsverein Karlsruhe e. V./Mitglieder des DAV):
117,81 € inkl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
235,62 € inkl. USt.

Abgesagt

Beschreibung

Als Referent konnte wieder Herr Rechtsanwalt Georg A. Robak aus Karlsruhe gewonnen werden. Seit 1996 übt er seine anwaltliche Tätigkeit mit Schwerpunkt im Versicherungsrecht aus. Er berät und vertritt deutschlandweit Versicherungsunternehmen insbesondere in den Sparten der Berufsunfähigkeitsversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und führt in diesem Zusammenhang regelmäßig Inhouse-Schulungen durch. Seit 2004 ist er Fachanwalt für Versicherungsrecht und seit 2005 Vorsitzender des gemeinsamen Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammern Karlsruhe, Freiburg und Tübingen für das Fachgebiet Versicherungsrecht. Für den Anwaltsverein Karlsruhe e.V. ist er seit vielen Jahren als Referent in den Bereichen des Allgemeinen Versicherungsrechts und der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig tätig.

Der Referent wird seinen Vortrag unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, die bis zum Seminartermin veröffentlicht wird, aktualisieren. Das nachstehende Programm gibt daher nur einen vorläufigen Überblick. Schwerpunkt des Vortrags wird die in 2023 und 2024 veröffentlichte Rechtsprechung sein.

 Programm:

 1.            Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und ihre Rechtsfolgen

1.1          Nichtanzeige gefahrerheblicher Umstände gem. § 19 Abs. 1 VVG

1.1.1      Zulässigkeit von Globalfragen bzw. offener Antragsfragen

              OLG Dresden 10. Oktober 2023 – 4 U 789/23

              OLG Hamm 16. Dezember 2021 – I-20 U 316/21

              OLG Stuttgart 28. Juli 2022 – 7 U 370/21

 1.1.2     Auslegung von Antragsfragen

              LG Fulda 8. Dezember 2022 –

              OLG Stuttgart 28. Juli 2022 – 7 U 370/21

1.1.3      Anzeigepflicht bei weniger gravierenden oder falsch diagnostizierten Erkrankungen

              OLG Dresden 10. Oktober 2023 – 4 U 789/23

              OLG Dresden 6. Dezember 2022 – 4 U 1215/22

              OLG Saarbrücken 16. November 2022 – 5 U 8/22

              OLG Stuttgart 28. Juli 2022 – 7 U 370/21

1.1.4     Textformerfordernis gem. § 19 Abs. 1 S. 1 VVG:

             OLG Dresden 5. April 2022 – 4 U 172/22

1.1.5     Kenntnis der anzeigepflichtigen Umstände, Vergessen

            OLG Dresden 16. Mai 2023 – 4 U 2382/22

            OLG Dresden 6. Dezember 2022 – 4 U 1215/22

1.2       Zurechnung der Kenntnis des Agenten gem. § 70 VVG:

            OLG Dresden 5. April 2022 – 4 U 172/22

1.3       Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG

            OLG Saarbrücken 6. September 2023 – 5 U 87/22

            OLG Hamm 16. Dezember 2021 – I-20 U 316/21

            OLG Dresden 6. Dezember 2022 – 4 U 1215/22

1.4      Gefahrerheblichkeit nicht angezeigter Umstände nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG:

           OLG Hamm 16. Dezember 2021 – I-20 U 316/21

1.5      Rücktrittsfrist gem. § 21 Abs. 1 VVG

           OLG Stuttgart 28. Juli 2022 – 7 U 370/21

2.        Arglistige Täuschung und Anfechtung

2.1      Arglist

2.2      Spontane Anzeigepflicht

           LG Wiesbaden 5. August 2022 – 7 O 47/17

           LG Detmold 14. Juni 2022 – 2 O 123/21

3        Sonderprobleme bei Anzeigepflichtverletzung und Umdeckung

          OLG Saarbrücken 15. Februar 2023 – 5 U 36/22

          LG Aachen 27. April 2023 – 9 O 412/21

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO (2,5 Zeitstunden) -Fachanwaltschaft Versicherungsrecht. Der Seminarbeitrag beträgt 99,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe bzw. des DAV, sowie 49,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und für Nichtmitglieder 198,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Eine Anleitung für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie die Login-Daten erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail. Wir verwenden für unsere Online-Seminare das webbasierte Video Conferencing System alfaview. Für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren benötigen Sie einen internetfähigen PC/Laptop mit Kopfhörer und Kamera. Letztere ist auch für die Präsenzkontrolle und damit für die Erteilung der Teilnahmebescheinigung unverzichtbar.

Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag und werden nur dann vorab benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbeitrag zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung. Absagen bitte per Telefax an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereins Karlsruhe e. V. Telefax: 0721/9204929 oder per E-Mail: mail@anwaltsverein-karlsruhe.de

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