Abend im Arbeitsgericht - Die soziale Absicherung nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Informationen:

Seminarnummer:
15341
Referent(en):
Dr. Maximilian Wolf
Ort/Anschrift:
Arbeitsgericht Karlsruhe, Ritterstr. 12, 76133 Karlsruhe
Kategorien:
Präsenzseminar
Geeignet für Fachanwalt:
Arbeitsrecht - 2,0 Std.
Sozialrecht - 2,0 Std.
Termine:
23.11.2023 18:30 Uhr  – 20:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Preis -Mitglieder Anwaltsverein Karlsruhe e. V./Mitglieder des DAV):
53,55 € inkl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
107,10 € inkl. USt.

Beschreibung

Zum Referenten: Dr. Maximilian Wolf, Richter am Sozialgericht Karlsruhe, Studium in Osnabrück; Referendariat in Freiburg und Lausanne; Promotion in Freiburg (2015); Rechtsanwalt in Stuttgart (2016-2017); Richter an den Sozialgerichten Stuttgart und Ulm (2017-2020); Abordnung an das Bundesverfassungsgericht (2020-2023); Richter am Sozialgericht Karlsruhe (seit März 2023)

Zum Thema: Zum Ende eines Arbeitsverhältnisses stehen Arbeitnehmende finanziell oft vor einer ungewissen Zukunft. Die sozialen Absicherungsmechanismen sind bei Eintritt der Arbeitslosigkeit zwar vielfach umfassend. Sie sind jedoch oftmals komplex geregelt und mit Fallstricken behaftet.

Der Vortrag soll eine praxisnahe Einführung in die Grundlagen der sozialrechtlichen Absicherung bieten. Die dabei vermittelten Kenntnisse ermöglichen es, die Folgen der Arbeitslosigkeit für die Arbeitnehmenden bereits bei der arbeitsrechtlichen Rechtsberatung und Rechtsanwendung besser nachvollziehen zu können.

Der offizielle Teil endet ca. um 20.30 Uhr. Das Seminar ist im Umfang von 2 Stunden als Fachanwaltsfortbildung Arbeitsrecht und Sozialrecht von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe anerkannt. Wie schon bei den letzten Abenden im Arbeitsgericht sind Sie nach dem Seminar zum informellen Gedankenaustausch bei Käse und Wein eingeladen. Die Gebühr für den Vortrag (incl. Getränke und Imbiss) beträgt 45,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe e. V. bzw. Mitglieder des DAV, sowie 45,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und für Nichtmitglieder 90,00 EUR

Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag und werden nur dann vorab benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbeitrag zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung. Absagen bitte per Telefax an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereins Karlsruhe e. V. Telefax: 0721/9204929 oder per E-Mail: mail@anwaltsverein-karlsruhe.de

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