Anwaltsverein Karlsruhe e.V.
Weinbrennerstr. 52
76135 Karlsruhe, Deutschland
+49 (721) 23 965
+49 (721) 92 04 929
mail@anwaltsverein-karlsruhe.de
20.02.2024 | 09:30 Uhr – 12:15 Uhr |
20.02.2024 | 14:00 Uhr – 16:45 Uhr |
Zum Referenten: Markus Gehrlein wurde am 26. Juli 1957 in Saarbrücken geboren und verbrachte seine Kindheit und Jugend bis zu dem im Jahr 1976 am Gymnasium Sulzbach erworbenen Abitur im Saarland. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Freiburg und Köln legte er im Jahr 1982 in Heidelberg das erste Staatsexamen ab. Im Anschluss an die im Jahr 1985 in Stuttgart absolvierte zweite Staatsprüfung war er zunächst als Richter auf Probe am Landgericht Heidelberg tätig. Mit Wirkung zum 1. Januar 1986 wechselte er in den Justizdienst des Saarlandes, wo er an den Amtsgerichten Saarbrücken und Saarlouis eingesetzt war. Es folgten Abordnungen an das Bundesjustizministerium (1988 bis 1990), das Bundesverfassungsgericht (1990 bis 1993) und den Bundesgerichtshof (1993 bis 1995). Im Jahr 1995 wurde er in Saarbrücken zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er promovierte 1996 an der Universität des Saarlandes. Seit Juli 2003 war er Richter am Bundesgerichtshof. Von der Universität Mannheim wurde er Anfang des Jahres 2005 zum Honorarprofessor ernannt. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 ist er in den Ruhestand getreten.
Inhalt: Es handelt sich um eine hochaktuelle neue Thematik. Bisher finden getrennte Seminare zum Insolvenzrecht und zum Gesellschaftsrecht statt. Das jetzt angebotene neue Format verbindet beide Gebiete. Der Berater kann sich schnell über aktuelle Entwicklungen einerseits des Insolvenzrechts und andererseits des Gesellschaftsrechts auf dem Laufenden halten.
Zum einen widmet sich das Seminar der aktuellen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht. Dabei geht es etwa um die Anforderungen an einen Insolvenzantrag, die Folgen einer Restschuldbefreiung für Sicherungen, Verfügungsbeschränkungen in der Insolvenz, die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners und die Wirkungen der Insolvenz auf Verträge.
Behandelt werden ebenfalls neue gesellschaftsrechtliche Entscheidungen, die für die Insolvenz von Bedeutung sind. Dies gilt einmal für Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung, hier etwa die Kommanditistenhaftung. Außerdem wird die Geschäftsführerhaftung behandelt. Ferner wird § 64 GmbHG bzw. § 15b InsO in den Blick genommen.
Die aktuelle Rechtsprechung in beiden Bereichen wird selbstverständlich bis zum Seminartermin berücksichtigt.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO (5,00 Zeitstunden). Der Seminarbeitrag beträgt 198,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe bzw. des DAV, sowie 99,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und für Nichtmitglieder 300,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Eine Anleitung für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie die Login-Daten erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail. Wir verwenden für unsere Online-Seminare das webbasierte Video Conferencing System alfaview. Für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren benötigen Sie einen internetfähigen PC/Laptop mit Kopfhörer und Kamera. Letztere ist auch für die Präsenzkontrolle und damit für die Erteilung der Teilnahmebescheinigung unverzichtbar.
Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag und werden nur dann vorab benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbeitrag zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung. Absagen bitte per Telefax an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereins Karlsruhe e. V. Telefax: 0721/9204929 oder per E-Mail: mail@anwaltsverein-karlsruhe.de