Anhörung des Betriebsrats gem. § 102 BetrVG

Informationen:

Seminarnummer:
15316
Referent(en):
Michael Büchele
Ort/Anschrift:
Online-Seminar
Kategorien:
Online-Seminar
Geeignet für Fachanwalt:
Arbeitsrecht
Termine:
20.10.2023 14:00 Uhr  – 16:45 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Preis -Mitglieder Anwaltsverein Karlsruhe e. V./Mitglieder des DAV):
117,81 € inkl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
235,62 € inkl. USt.

Beschreibung

Referent:  Michael Büchele ist Vizepräsident des Arbeitsgerichts Stuttgart, Prüfer im 2. Staatsexamen und AG-Leiter in der Referendarausbildung. Er ist Referent in verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, u. a. im Rahmen von Fachanwaltskursen. Bereits drei Mal referierte er in den letzten Jahren mit hervorragenden Bewertungen für den Anwaltsverein Karlsruhe.

 Inhalt: Die korrekte Beteiligung des Betriebsrats vor einer Kündigung stellt eine Hürde dar, bei der Fehler nachträglich nicht korrigiert werden können. Der Teufel steckt hier oft im Detail. Der Referent widmet sich intensiv diesen Anforderungen und verbindet seine Darstellung mit vielen Praxisbeispielen.

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO (2,5 Zeitstunden). Der Seminarbeitrag beträgt 99,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe bzw. des DAV, sowie 45,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und für Nichtmitglieder 198,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Eine Anleitung für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie die Login-Daten erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail. Wir verwenden für unsere Online-Seminare das webbasierte Video Conferencing System alfaview. Für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren benötigen Sie einen internetfähigen PC/Laptop mit Kopfhörer und Kamera. Letztere ist auch für die Präsenzkontrolle und damit für die Erteilung der Teilnahmebescheinigung unverzichtbar.

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung den unten angefügten Anmeldeabschnitt. Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag und werden nur dann vorab benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbeitrag zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung. Absagen bitte per Telefax an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereins Karlsruhe e. V. Telefax: 0721/9204929 oder per E-Mail: mail@anwaltsverein-karlsruhe.de

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