Anwaltsverein Karlsruhe e.V.
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22.09.2023 | 14:00 Uhr – 16:45 Uhr |
Referent: Dr. Steffen Hrubesch promovierte 2002 und trat 2003 nach einer kurzen Anwaltstätigkeit in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein. Von 2009 bis 2011 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Gegenwärtig ist er Vorsitzender der 7. Kammer des Arbeitsgerichts Heilbronn mit Sitz in Crailsheim. Herr Dr. Hrubesch ist ein erfahrener Referent in der Anwaltsfortbildung. Für den Anwaltsverein referierte er zuletzt 2018.
Inhalt: Der Referent widmet sich intensiv dem Überstundenprozess, insbesondere den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast der einzelnen Prüfungsschritte. Diese waren aufgrund der CCOO-Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019 wieder in die Diskussion geraten, die zunächst durch den 5. Senat des BAG mit dessen Entscheidung vom 04.05.2022 (5 AZR 359/21) beendet schien. Daran ändert sich möglicherweise nach der Entscheidung des 1. Senats vom 13.09.2022 zur arbeitgeberseitigen Pflicht zur Zeiterfassung wieder etwas. Gegenstand des Seminars sind aber auch davon unabhängige allgemeine Fragen, z. B. zur Schätzung des Anspruchsumfangs durch das Arbeitsgericht.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO (2,5 Zeitstunden). Der Seminarbeitrag beträgt 99,00 zzgl. Umsatzsteuer für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe bzw. des DAV, sowie 45,00 zzgl. Umsatzsteuer für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und für Nichtmitglieder 198,00 zzgl. Umsatzsteuer. Eine Anleitung für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie die Login-Daten erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail. Wir verwenden für unsere Online-Seminare das webbasierte Video Conferencing System alfaview. Für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren benötigen Sie einen internetfähigen PC/Laptop mit Kopfhörer und Kamera. Letztere ist auch für die Präsenzkontrolle und damit für die Erteilung der Teilnahmebescheinigung unverzichtbar.
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung den unten angefügten Anmeldeabschnitt. Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag und werden nur dann vorab benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbeitrag zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung. Absagen bitte per Telefax an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereins Karlsruhe e. V. Telefax: 0721/9204929 oder per E-Mail: mail@anwaltsverein-karlsruhe.de