Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahrens

Informationen:

Seminarnummer:
15314
Referent(en):
Dr. Eberhard Natter
Ort/Anschrift:
Online-Seminar
Kategorien:
Online-Seminar
Geeignet für Fachanwalt:
Arbeitsrecht
Termine:
30.06.2023 14:00 Uhr  – 16:45 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Preis -Mitglieder Anwaltsverein Karlsruhe e. V./Mitglieder des DAV):
117,81 € inkl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
235,62 € inkl. USt.

Beschreibung

Referent: 1991 trat Herr Dr. Eberhard Natter in den Dienst der Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg ein. Zuvor war er u. a. wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht. 2002 wurde er Vizepräsident und 2010 Präsident des Landesarbeitsgerichts. Zum 31.03.2023 tritt er in den Ruhestand.

Inhalt: Wenige Referenten dürften berufener sein, die Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahrens zu vermitteln. Dargestellt werden u. a. die korrekte Erhebung und Begründung einer Berufung, insbesondere die Erfordernisse der Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Fragen zur Präklusion und der Einführung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO (2,5 Zeitstunden). Der Seminarbeitrag beträgt 99,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe bzw. des DAV, sowie 45,00 € zzgl. Umsatzsteuer für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und für Nichtmitglieder 198,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Eine Anleitung für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie die Login-Daten erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail. Wir verwenden für unsere Online-Seminare das webbasierte Video Conferencing System alfaview. Für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren benötigen Sie einen internetfähigen PC/Laptop mit Kopfhörer und Kamera. Letztere ist auch für die Präsenzkontrolle und damit für die Erteilung der Teilnahmebescheinigung unverzichtbar.

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung den unten angefügten Anmeldeabschnitt. Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag und werden nur dann vorab benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbeitrag zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung. Absagen bitte per Telefax an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereins Karlsruhe e. V. Telefax: 0721/9204929 oder per E-Mail: mail@anwaltsverein-karlsruhe.de

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