Anwaltsverein Karlsruhe e.V.
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17.11.2022 | 14:00 Uhr – 16:45 Uhr |
Als Referent konnte wieder Herr Rechtsanwalt Georg A. Robak aus Karlsruhe gewonnen werden. Seit 1996 übt er seine anwaltliche Tätigkeit mit Schwerpunkt im Versicherungsrecht aus. Er berät und vertritt deutschlandweit Versicherungsunternehmen insbesondere in den Sparten der Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeldversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und führt in diesem Zusammenhang regelmäßig Inhouse-Schulungen durch. Seit 2004 ist er Fachanwalt für Versicherungsrecht und seit 2005 Vorsitzender des gemeinsamen Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammern Karlsruhe, Freiburg und Tübingen für das Fachgebiet Versicherungsrecht
Themen:
1 Versicherter Beruf
1.1 Bestimmung des versicherten Berufs bei nur vorübergehender Berufsausübung
OLG Saarbrücken 07.07.2021 5 U 17/19
1.2 Anforderung an die Darlegung des Berufs im Prozess
BGH 21.04.2021 IV ZR 88/206
2 Gesundheitliche Beeinträchtigung und ihr Beweis
2.1 Beweis der BU bei Schmerzerkrankung
OLG Saarbrücken 16.07.2021 5 U 107/18
2.2 Unerheblichkeit der Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
OLG Saarbrücken 07.07.2021 5 U 17/198
2.3 Einstellung der beruflichen Tätigkeit zur Verhinderung einer Ansteckung an COVID-19
LG Münster 08.04.2021 115 O 150/20
2.4 Beweis der BU bei psychischen Erkrankungen
KG Berlin 16.02.2021 6 U 1008/20
3 Beamtenklausel
Brandenburgisches OLG 16.11.2021 - 11 U 7/21
4 Selbständige bzw. mitarbeitende Betriebsinhaber und betriebliche Umorganisation
OLG Dresden 22.02..2021 - 4 U 1585/21
5 Zeitpunkt des Eintritts der BU (Auslegung von AVB-Klauseln)
BGH 14.07.2021 IV ZR 153/20
6 Leistungsausschluss wegen Versäumung der Anzeigefrist
OLG Hamm 22.06.2021 20 U 106/21
7 Unzulässigkeit des rückwirkend befristeten Anerkenntnisses für einen abgeschlossenen Zeitraum
BGH 23.02.2022 IV ZR 101/20
8 Leistungseinstellung und Verweisung
OLG Nürnberg 31..01.2022 - 8 U 2196/21
OLG Dresden 16.11.2021 - 4 U 1168/21
Brandenburgisches OLG 24.03.2021 - 11 U 152/18
OLG Köln 15.01.2021 - 20 U 29/20
9 Fälligkeit von Leistungsansprüchen nach Leistungsablehnung
LG Aachen 28.01.2021 - 9 O 259/19
10 Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO
BGH 15.06.2021 - VI ZR 576/19
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO (2,5 Zeitstunden) für die Fachanwaltschaft Versicherungsrecht. Der Seminarbeitrag beträgt 99,00 zzgl. Umsatzsteuer für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe bzw. des DAV, sowie 49,00 zzgl. Umsatzsteuer für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und für Nichtmitglieder 198,00 zzgl. Umsatzsteuer. Eine Anleitung für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie die Login-Daten erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail. Wir verwenden für unsere Online-Seminare das webbasierte Video Conferencing System alfaview. Für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren benötigen Sie einen internetfähigen PC/Laptop mit Kopfhörer und Kamera. Letztere ist auch für die Präsenzkontrolle und damit für die Erteilung der Teilnahmebescheinigung unverzichtbar.
Sie erhalten eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag und werden nur dann vorab benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbeitrag zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung. Absagen bitte per Telefax an die Geschäftsstelle des Anwaltsvereins Karlsruhe e. V. Telefax: 0721/9204929 oder per E-Mail: mail@anwaltsverein-karlsruhe.de